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Bedingungen des JUH AuslandsrückholdienstesBedingungen des JUH-Auslandsrückholdienstes 1. Der JUH-Auslandsrückholdienst gilt für • aktive und fördernde Mitglieder der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) • Deren Ehegatten oder Lebensgefährten (soweit Letztgenannte der JUH-Mitgliederverwaltung unter gleicher Adresse wie das Mitglied gemeldet sind oder das Zusammenleben durch amtliche Meldebescheinigung nachgewiesen wird) und • Kinder des JUH-Mitgliedes, soweit für sie Kindergeld bezogen wird. 2. Der jeweils geltende jährliche Mitgliedsbeitrag muss entrichtet worden sein. 3. Der Hauptwohnsitz des Betroffenen ist in Deutschland. 4. Die maximale Auslandsaufenthaltsdauer beträgt drei Monate pro Reise. 5. Bei dem Betroffenen muss eine Erkrankung oder eine Unfallverletzung vorliegen, die im Ausland eingetreten ist und eine medizinische Heilbehandlung erfordert, in deren Verlauf eine Rückführung medizinisch notwendig wird. Als Ausland gelten alle Länder mit Ausnahme Deutschlands und des jenigen Landes, in dem der Betroffene den ständigen Wohnort bzw. Wohnsitz hat. 6. Die JUH führt medizinisch notwendige Rückführungen und ärztlich angeordnete Rettungsflüge (keine Primärrettung) aus dem Ausland zum dem Wohnsitz des Betroffenen nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durch. Die medizinische Notwendigkeit der Rückholung sowie die Transportfähigkeit des Betroffenen müssen durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bestätigt sein. Eine Rückführung ist medizinisch notwendig, wenn am Ort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet und deshalb eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Eine Rückführung wird nur dann durchgeführt, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach Art oder Schwere der Erkrankung bzw. der Unfallfolgen einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigt. 7. Die Auslandsrückholung gilt nicht für Krisen- und Kriegsgebiete. Insoweit sind die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amtes maßgebend. Eine Rückholung kann in diesen Fällen nur aus dem sicheren Nachbarland erfolgen, wohin sich der Betroffene auf eigene Kosten transportieren lassen muss. 8. Weiterhin besteht kein Anspruch auf Rückholung • bei Krankheiten und deren Folgen sowie bei Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wird • bei Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie bei Folgen von Unfällen, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen verursacht worden sind • bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen sowie bei Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen • bei Krankheiten, bei denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen eines Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde. 9. Der Betroffene ist verpflichtet, die JUH bei den anfallenden Formalitäten nach Möglichkeit zu unterstützen. Außerdem ist der Betroffene verpflichtet, der JUH die Einholung von erforderlichen Auskünften zu ermöglichen (insbesondere Entbindung von der Schweigepflicht). 10. Die Rückholung ist unter Angabe der Mitgliedsnummer unverzüglich und ausschließlich bei der JUH-Alarmzentrale des Auslandsrückholdienstes in Köln anzufordern: Telefon: +49 (0)221 891033, Telefax: +49 (0)221 8903100, E-Mail: alarmzentrale.koeln@johanniter.de Anschrift: Frankfurter Straße 666, 51107 Köln Die anschließende Koordination und Abwicklung der Rückholung erfolgt ausschließlich durch die JUH-Alarmzentrale. 11. Der JUH-Auslandsrückholdienst übernimmt grundsätzlich keine Kosten, die bei Rückholungen des Betroffenen durch andere Organisationen, durch Versicherungen oder sonstige leistungspflichtige Dritte entstehen oder entstanden sind. Auch eine anteilige Übernahme solcher Kosten wird nicht gewährt.
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DatenschutzhinweiseDie nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Datenschutzrechte. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und genutzt werden, richtet sich maßgeblichnach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche Stelle ist: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Lützowstr. 94, D-10785 Berlin, Telefon +49 (0)30 26997-0, Telefax +49 (0)30 26997-444, E-Mail: info@johanniter.de 2. An wen kann ich mich wenden? Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich gerne an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der JUH wenden, den Sie unter datenschutz@johanniter.de oder postalisch unter unserer oben genannten Anschrift erreichen. 3. Zweck und Rechtgrundlage der Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir auf der Grundlage der Bestimmungen des DSG-EKD: Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD) Die Verarbeitung von Daten erfolgt zum Abschluss einer Fördermitgliedschaft. Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Antragsunterlagen entnehmen. Eine Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass wir Ihnen eine Mitgliedschaft bei den Johannitern nicht anbieten könnten. Auf der Grundlage Ihrer Einwilligung (§ 6 Nr. 2 DSG-EKD) Haben Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt, verarbeiten wir Ihre Daten auf Basis dieser Einwilligung. Dies gilt z.B., wenn Sie in die Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken eingewilligt haben. Im Rahmen der Interessenabwägung (§ 6 Nr. 4 und 8 DSG-EKD) Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Rechtsverhältnisses hinaus zur Wahrung kirchlicher Interessen oder berechtigter Interessen Dritter. Beispiele: Spendenwerbung, Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten, Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben. 4. Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten Innerhalb der JUH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können z.B. auch sein: Von den Johannitern beauftragte Auftragsverarbeiter/Dienstleister (Lettershops, IT-Dienstleister, etc.), die ihrerseits zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet sind. Eine Datenübermittlung an Empfänger in ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des EWR) findet grundsätzlich nicht statt, außer es ist zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich, Sie haben uns hierfür eine Einwilligungerteilt oder sie erfolgen im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.johanniter.de/datenschutzinformation
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